Antwortdatum: 19.11.2024
Aggressive Geschäftspraktiken, die den freien Willen der Verbraucher erheblich beeinträchtigen, sind nach UWG unzulässig. Dazu gehören Drohung, Belästigung, unangemessener Einfluss oder psychischer Druck. So darf man niemanden zu einem Vertrag nötigen oder in Angst versetzen, damit er kauft. Telefonische Belästigung ohne Einwilligung ist verboten, genauso wie aufdringliche Vertreterbesuche. Wer solche Methoden anwendet, riskiert Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.