Antwortdatum: 04.12.2024
Viele Länder regeln Landbesitzrestriktionen, besonders für Agrarflächen (z.B. Rumänien, Ungarn). Völkerrechtlich ist das zulässig, sofern es nicht diskriminierend gegen einzelne Nationalitäten gerichtet und in Abkommen nicht anders bestimmt ist. BITs können Marktzugang nicht erzwingen, wenn der Staat den Bodenbesitz für Ausländer einschränkt. Solange Inländer gleichermaßen von Regeln betroffen sind, ist es meist kein Verstoß gegen Investitionsschutzabkommen.