Antwortdatum: 14.12.2024
Stand der Technik umfasst alle öffentlich zugänglichen Informationen, die vor dem Anmeldetag verfügbar waren. Dazu gehören Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Patentschriften, Internetartikel, aber auch mündliche Präsentationen, sofern sie dokumentiert sind. Ist die Erfindung bereits offengelegt, verliert sie die Neuheit. Für die Patentprüfung wird weltweit recherchiert, ob identische oder nahe liegende Lösungen existieren. Um sich die Neuheit zu erhalten, sollte man vor einer öffentlichen Präsentation oder Vermarktung den Patentantrag einreichen.