Antwortdatum: 06.12.2024
Die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland unterliegt oft Einschränkungen durch das Naturschutzrecht und die EU-Agrarfördervorschriften. In manchen Regionen ist eine Genehmigung nötig, um den Grünlandstatus nicht zu verletzen, insbesondere wenn es sich um sog. Dauergrünland handelt. Die zuständige Behörde (z. B. Landwirtschaftsamt) prüft, ob Natura-2000-Gebiete betroffen sind oder ein ökologischer Ausgleich gefordert wird. Halten Sie die vorgeschriebenen Fristen ein und dokumentieren Sie den Umbruch. Ein Anwalt kann prüfen, ob regionale Besonderheiten gelten und ob Auflagen oder Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.