Antwortdatum: 02.12.2024
Das Originalgemälde kann gemeinfrei sein, aber die Reproduktion (Fotografie) kann als 'Lichtbild' bis zu 50 Jahre nach Erscheinen geschützt sein. Viele Museen beanspruchen daher exklusive Rechte an ihren digitalen Reproduktionen. Wer sie ohne Erlaubnis nutzt, könnte eine Urheberrechts- oder Leistungsschutzverletzung begehen, auch wenn das Werk selbst gemeinfrei ist.