Antwortdatum: 25.11.2024
Die Privatnutzung eines Dienstwagens ist oft im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Ist sie dort fest verankert, kann Ihr Arbeitgeber diese nicht einfach einseitig beenden. Er müsste mit Ihnen eine Änderungsvereinbarung treffen oder eine Änderungskündigung aussprechen. Steuerlich gilt bei Privatnutzung die sogenannte 1-Prozent-Regelung, sofern keine andere Methode vereinbart wurde. Sollten Sie den Wagen nur vorübergehend verlieren, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, bedarf das einer einvernehmlichen Absprache. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau oder holen Sie rechtlichen Rat ein.