Was gilt für den Dienstwagen zur Privatnutzung? - Anwalte-de.com

Was gilt für den Dienstwagen zur Privatnutzung?

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Frage vom Besucher

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24.11.2024

Mir wurde ein Firmenfahrzeug überlassen, das ich auch privat nutzen darf. Jetzt will mein Arbeitgeber mir diese Privatnutzung wieder entziehen, angeblich aus Kostengründen. Welche Regeln gelten im Arbeitsrecht dafür, und kann er die Nutzung einfach wieder verbieten?

Website-Administration 25.11.2024
Antwortdatum: 25.11.2024

Die Privatnutzung eines Dienstwagens ist oft im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Ist sie dort fest verankert, kann Ihr Arbeitgeber diese nicht einfach einseitig beenden. Er müsste mit Ihnen eine Änderungsvereinbarung treffen oder eine Änderungskündigung aussprechen. Steuerlich gilt bei Privatnutzung die sogenannte 1-Prozent-Regelung, sofern keine andere Methode vereinbart wurde. Sollten Sie den Wagen nur vorübergehend verlieren, etwa aus wirtschaftlichen Gründen, bedarf das einer einvernehmlichen Absprache. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau oder holen Sie rechtlichen Rat ein.

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