Antwortdatum: 12.11.2024
Betriebe, die z.B. Nüsse und andere Produkte auf gleichen Produktionsanlagen verarbeiten, können Kreuzkontamination nie 100% ausschließen. Daher geben sie 'Kann Spuren enthalten von...' an, um Allergiker zu warnen. Diese Angabe ist freiwillig, aber sinnvoll. Wer Nüsse meidet, weiß, dass Restspuren vorhanden sein könnten. Rechtlich nennt man das 'Precautionary Allergen Labelling'.