Was ist bei der Gründung eines Dienstleistungs-GmbH zu beachten? - Anwalte-de.com
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Was ist bei der Gründung eines Dienstleistungs-GmbH zu beachten?

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Frage vom Besucher

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05.11.2024

Ich plane, meine freiberufliche Dienstleistung in eine GmbH zu überführen, um das Haftungsrisiko zu begrenzen. Welche Schritte sind zu beachten, wenn man eine Dienstleistungs-GmbH gründet, und gibt es besondere Anforderungen an das Stammkapital?

Website-Administration 09.11.2024
Antwortdatum: 09.11.2024

Eine GmbH-Gründung erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro (bzw. 12.500 Euro bar, wenn die restliche Summe als Sacheinlage eingebracht wird). Sie müssen einen Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen, einen Geschäftsführer bestellen und die Gesellschaft ins Handelsregister eintragen. Für Dienstleistungs-GmbHs gelten keine besonderen Kapitalvorschriften, es sei denn, es handelt sich um spezialisierte Branchen (z. B. Versicherung, Finanzdienstleistung). Auch müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden und, falls nötig, Zulassungen oder Genehmigungen einholen. Beachten Sie, dass Sie als GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders eingestuft werden als als Freiberufler.

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