Antwortdatum: 09.11.2024
Eine GmbH-Gründung erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro (bzw. 12.500 Euro bar, wenn die restliche Summe als Sacheinlage eingebracht wird). Sie müssen einen Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen, einen Geschäftsführer bestellen und die Gesellschaft ins Handelsregister eintragen. Für Dienstleistungs-GmbHs gelten keine besonderen Kapitalvorschriften, es sei denn, es handelt sich um spezialisierte Branchen (z. B. Versicherung, Finanzdienstleistung). Auch müssen Sie sich beim Gewerbeamt anmelden und, falls nötig, Zulassungen oder Genehmigungen einholen. Beachten Sie, dass Sie als GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungs- und steuerrechtlich anders eingestuft werden als als Freiberufler.