Antwortdatum: 21.11.2024
Kommt auf die Rolle an: Ist das Portal reiner Vermittler und wurde das Geld direkt an Airline/Hotel weitergeleitet, bleibt die Leistung bestehen. Ist das Portal selbst als Reiseveranstalter aufgetreten, muss ein Sicherungsschein existieren. Bei Insolvenz wird dann das Geld über die Versicherung erstattet, sofern eine Pauschalreise vorlag. Fehlt ein Sicherungsschein, besteht Risiko, dass man auf Verlusten sitzenbleibt.