Was ist bei Power-Purchase-Agreements (PPA) zu beachten? - Anwalte-de.com

Was ist bei Power-Purchase-Agreements (PPA) zu beachten?

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09.01.2025

Im Energiemarkt hört man von direkten Stromkaufverträgen zwischen Erzeuger und Gewerbekunden, sogenannten PPAs. Welche rechtlichen Grundlagen gelten dafür in Deutschland, und welche Vorteile oder Risiken birgt ein solches Vertragsmodell?

Website-Administration 13.01.2025
Antwortdatum: 13.01.2025

Power-Purchase-Agreements (PPAs) sind Langzeitlieferverträge zwischen Stromproduzent (z. B. Windparkbetreiber) und Abnehmer (z. B. Industrieunternehmen), außerhalb der regulären Einspeisevergütung. Das Energierecht regelt primär den Netzanschluss und die Bilanzkreiszuordnung. Das EEG spielt eine Rolle, wenn die Anlage keine EEG-Förderung mehr bezieht oder gar nicht erst beantragt hat. Vorteile: Der Abnehmer sichert sich grüne Energie zu kalkulierbaren Preisen. Für den Erzeuger entfällt die Abhängigkeit von Fördermechanismen. Risiken entstehen durch Preisunsicherheit und mögliche Ausfallrisiken der Vertragspartner. Rechtlich muss vorab die Lieferung, Abrechnung und Herkunftsnachweise geklärt werden, ggf. im bilateralen Rahmenvertrag oder unter Vermittlung eines Stromhändlers.

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