Antwortdatum: 13.01.2025
Power-Purchase-Agreements (PPAs) sind Langzeitlieferverträge zwischen Stromproduzent (z. B. Windparkbetreiber) und Abnehmer (z. B. Industrieunternehmen), außerhalb der regulären Einspeisevergütung. Das Energierecht regelt primär den Netzanschluss und die Bilanzkreiszuordnung. Das EEG spielt eine Rolle, wenn die Anlage keine EEG-Förderung mehr bezieht oder gar nicht erst beantragt hat. Vorteile: Der Abnehmer sichert sich grüne Energie zu kalkulierbaren Preisen. Für den Erzeuger entfällt die Abhängigkeit von Fördermechanismen. Risiken entstehen durch Preisunsicherheit und mögliche Ausfallrisiken der Vertragspartner. Rechtlich muss vorab die Lieferung, Abrechnung und Herkunftsnachweise geklärt werden, ggf. im bilateralen Rahmenvertrag oder unter Vermittlung eines Stromhändlers.