Antwortdatum: 12.11.2024
Bei Prototypen im eigenen Werk ist kein Inverkehrbringen, daher gelten CE-Kennzeichnungspflichten noch nicht vollumfänglich. Jedoch bleibt Arbeitsschutz relevant, Mitarbeiter dürfen nicht gefährdet werden. Sollen Prototypen aber auf Messen oder Testarealen eingesetzt werden, muss ggf. ein 'unvollständiges Produkt' gekennzeichnet werden, um Missverständnisse beim Nutzer zu vermeiden.