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Was ist beim Einsatz von Fremdfirmen im Betrieb zu beachten?

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Frage vom Besucher

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10.12.2024

Wir holen häufig Handwerker oder Reinigungsfirmen ins Haus, und ich frage mich, ob wir für deren Sicherheit verantwortlich sind. Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung, wenn es sich um Externe handelt, und muss unser Unternehmen Unterweisungen geben?

Website-Administration 11.12.2024
Antwortdatum: 11.12.2024

Beim Einsatz von Fremdfirmen gilt das sogenannte Unternehmermodell: Beide Seiten tragen Verantwortung für Arbeitssicherheit. Das auftraggebende Unternehmen muss Fremdfirmen über betriebliche Risiken informieren (z. B. Fluchtwege, Gefährstoffe). Die Fremdfirma erstellt für ihre Tätigkeiten eine eigene Gefährdungsbeurteilung und stellt die notwendige PSA bereit. Wichtig sind Absprachen, um Zuständigkeiten klar zu regeln und Sicherheitsunterweisungen durchzuführen. Eine mangelnde Koordination kann zu Haftungsfragen führen, wenn Unfälle passieren.

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