Antwortdatum: 22.12.2024
Mit Kauf tritt der neue Eigentümer in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB: „Kauf bricht nicht Miete“). Alle Rechte und Pflichten gehen auf ihn über, auch die Mietkaution, die ihm der Verkäufer übergeben sollte. Eine Eigenbedarfskündigung ist erst nach Eigentumserwerb und Beachtung der Kündigungsfristen möglich. Man muss den bestehenden Mietvertrag akzeptieren.