Ich übernehme den Mieter quasi mit. Welche Rechte habe ich und was ist mit der Kaution?
Website-Administration
22.12.2024
Antwortdatum: 22.12.2024
Mit Kauf tritt der neue Eigentümer in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB: „Kauf bricht nicht Miete“). Alle Rechte und Pflichten gehen auf ihn über, auch die Mietkaution, die ihm der Verkäufer übergeben sollte. Eine Eigenbedarfskündigung ist erst nach Eigentumserwerb und Beachtung der Kündigungsfristen möglich. Man muss den bestehenden Mietvertrag akzeptieren.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».