Antwortdatum: 28.12.2024
Das Bauplanungsverfahren prüft die planungsrechtliche Zulässigkeit (passt das Vorhaben zum Bebauungsplan?). Das Bauordnungsverfahren kontrolliert die technischen Vorschriften (Landesbauordnung), also Statik, Brandschutz, Abstandsflächen. Oft werden beide Aspekte zusammen im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Es sind also zwei Ebenen: erst ob das Projekt planungsrechtlich erlaubt ist, dann ob es bauordnungsrechtlich korrekt ausgeführt werden darf.