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Was ist das ‚Brief- und Fernmeldegeheimnis‘ (Art. 10 GG)?

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Frage vom Besucher

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04.01.2025

Hat das etwas mit Medienrecht zu tun?

Website-Administration 06.01.2025
Antwortdatum: 06.01.2025

Art. 10 GG schützt die Vertraulichkeit von Post- und Telekommunikation. Staatliche Eingriffe (Abhören) sind nur unter engen Bedingungen möglich (z.B. G10-Gesetz). Für Medien relevant ist der Quellenschutz, da Journalisten das Recht haben, ihre Kommunikation vertraulich zu führen. Eine Überwachung muss gerichtlich angeordnet sein und unterliegt strengen Voraussetzungen.

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