Antwortdatum: 06.01.2025
Art. 10 GG schützt die Vertraulichkeit von Post- und Telekommunikation. Staatliche Eingriffe (Abhören) sind nur unter engen Bedingungen möglich (z.B. G10-Gesetz). Für Medien relevant ist der Quellenschutz, da Journalisten das Recht haben, ihre Kommunikation vertraulich zu führen. Eine Überwachung muss gerichtlich angeordnet sein und unterliegt strengen Voraussetzungen.