Antwortdatum: 14.01.2025
Es gab Kritik, dass Firmen in Osteuropa geringere Qualität bei gleichen Marken verkaufen. Die EU hat 2019 klargestellt, dass Irreführung vorliegt, wenn unter identischer Aufmachung wesentlich abweichende Qualität angeboten wird. Das kann ein Verstoß gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sein. Die EU-Kommission will so verhindern, dass Verbraucher in verschiedenen Ländern getäuscht werden. Das UWG kann in Deutschland herangezogen werden, falls identischer Markenauftritt, aber andere Rezeptur existiert.