Antwortdatum: 10.01.2025
Das sog. 'Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)', das auch Änderungen im Eigenverwaltungsrecht brachte, war 2021 in Kraft getreten. Im Kern ging es um Anpassungen der InsO, Stärkung des (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahrens, StaRUG etc. Im Volksmund wird es teils ESG genannt. Es soll die Unternehmenssanierung effizienter machen.