Antwortdatum: 27.12.2024
Die Produzentenhaftung nach BGB und ProdHaftG besagt, dass der Hersteller für Schäden haftet, die ein fehlerhaftes Produkt an Leib, Leben oder Eigentum verursacht. Dabei spielt Verschulden keine Rolle, es ist eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Hersteller kann sich nur entlasten, wenn der Fehler nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht erkennbar war (Entwicklungsrisiko).