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Was ist das ‚Herkunftslandprinzip‘ in der EU bei Werbung?

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Frage vom Besucher

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27.12.2024

Kann man sich auf laxere Regeln im Heimatland berufen?

Website-Administration 01.01.2025
Antwortdatum: 01.01.2025

In der EU gilt grundsätzlich, dass ein Anbieter dem Recht seines Herkunftsmitgliedstaats unterliegt. Jedoch kann bei Werbung, die gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften im Zielland verstößt, das nationale Recht des Ziellands herangezogen werden. Das Herkunftslandprinzip soll Online-Dienste erleichtern, aber sobald unlautere Werbeformen in einem anderen Land auftauchen, kann das dortige UWG greifen. Es ist ein komplexes Spannungsfeld aus Binnenmarktfreiheiten und Verbraucherschutz.

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