Antwortdatum: 29.11.2024
Das Montrealer Übereinkommen dient dem internationalen Luftverkehr und regelt die Haftung der Fluggesellschaften bei Verspätungen, Gepäckschäden und Personenschäden. Es betrifft keine klassischen Reisemängel wie schlechtes Hotel, sondern fokussiert auf Flugbeförderung. Bei Pauschalreisen kann man sich zugleich auf die EU-Fluggastrechteverordnung und auf das BGB stützen, je nach Schaden.