Das 'Recht am Gewerbebetrieb' ist ein sonstiges Recht nach § 823 BGB, das vor betriebsbezogenen Eingriffen schützt (z.B. Sabotage, dauerndes Blockieren von Kunden). Es überschneidet sich mit dem UWG, wenn z.B. gezielt Mitarbeiter abgeworben werden oder man sich mit Betrug in fremde Geschäftsabläufe einmischt. Dann kann man neben UWG auch Deliktsansprüche nach BGB geltend machen. Es sichert den ungestörten Fortbestand des Unternehmens.
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Bei Schlussverkäufen oder Rabattschildern sieht man 'Statt 200 Euro nur 50 Euro', obwohl der Artikel niemals 200 Euro gekostet hat. Gilt das als Verstoß?
Im UWG finde ich zahlreiche Paragrafen zu Werbung und geschäftlichen Handlungen. Welche Grundprinzipien werden dort festgehalten und wofür sind sie wichtig?
Bei Schlussverkäufen oder Rabattschildern sieht man 'Statt 200 Euro nur 50 Euro', obwohl der Artikel niemals 200 Euro gekostet hat. Gilt das als Verstoß?
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