Antwortdatum: 25.10.2024
Bei der AG spricht man von Grundkapital, nicht Stammkapital (das ist ein Begriff der GmbH). Das Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt, die mindestens einen Nennbetrag (zum Beispiel 1 Euro) oder einen rechnerischen Anteil am Grundkapital haben. Insgesamt muss es mindestens 50.000 Euro betragen. Nach der Gründung bildet es die Kapitalbasis der AG, die im Handelsregister eingetragen ist. Das Grundkapital bleibt unverändert, es sei denn, eine Kapitalerhöhung oder -herabsetzung wird beschlossen. Aktionäre erhalten im Gegenzug Aktienanteile, die ihnen Stimmrechte und Gewinnbeteiligung sichern.