Antwortdatum: 28.10.2024
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt ein Statusfeststellungsverfahren durch, wenn unklar ist, ob ein Beschäftigungsverhältnis oder Selbstständigkeit vorliegt. Das ist relevant für Sozialversicherungsbeiträge. Stellt sich heraus, dass es ein abhängiges Arbeitsverhältnis ist, fordert die DRV nachträglich Beiträge vom Arbeitgeber. Man kann das Verfahren freiwillig oder auf Veranlassung des Prüfdienstes anstoßen.