Antwortdatum: 02.01.2025
Das vorläufige Insolvenzverfahren wird vom Gericht nach dem Insolvenzantrag eingeleitet. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter sichert das Vermögen, prüft die Lage und entscheidet, ob ausreichende Masse vorhanden ist. Erst nach dieser Phase entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Die Dauer beträgt meist wenige Wochen.