Ja, nach § 20 Abs. 3 Nr. 1-3 AufenthG können qualifizierte Fachkräfte für bis zu sechs Monate nach Deutschland kommen, um einen Job zu suchen (Jobseeker). Vorausgesetzt wird eine anerkannte Ausbildung oder ein entsprechendes Studium, finanzielle Mittel und Krankenversicherung. Innerhalb dieser Zeit darf man keine reguläre Beschäftigung ausüben, nur Probearbeit.
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