Was ist der ‚Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte‘? - Anwalte-de.com
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Was ist der ‚Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte‘?

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Frage vom Besucher

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25.11.2024

Habe Berufsausbildung, möchte jobben. Gibt’s sowas?

Website-Administration 26.11.2024
Antwortdatum: 26.11.2024

Ja, nach § 20 Abs. 3 Nr. 1-3 AufenthG können qualifizierte Fachkräfte für bis zu sechs Monate nach Deutschland kommen, um einen Job zu suchen (Jobseeker). Vorausgesetzt wird eine anerkannte Ausbildung oder ein entsprechendes Studium, finanzielle Mittel und Krankenversicherung. Innerhalb dieser Zeit darf man keine reguläre Beschäftigung ausüben, nur Probearbeit.

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