Antwortdatum: 18.11.2024
Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt. Grundsätze sind Firmenwahrheit (nicht irreführend), Firmenunterscheidbarkeit (klarer Unterschied zu bestehenden Firmen) und Firmenbeständigkeit. Bei Kapitalgesellschaften muss ein Rechtsformzusatz wie 'GmbH' oder 'AG' enthalten sein. Kreative Fantasienamen sind möglich, solange sie nicht täuschen oder zu Verwechslungen führen. Bei Einzelkaufleuten muss der bürgerliche Name erkennbar bleiben, es sei denn, man legt eine Fantasiefirma mit Namensbeibehaltung an.