Antwortdatum: 21.11.2024
Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung (Kassen, Ärzte, Krankenhäuser). Er entscheidet, welche Leistungen in der GKV erstattet werden, legt Qualitätsstandards fest und erarbeitet Richtlinien. Seine Beschlüsse haben Gesetzeskraft. Damit prägt er wesentlich das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung.