Antwortdatum: 06.11.2024
Der Kinderzuschlag (SGB II in Verbindung mit dem BKGG) unterstützt Familien, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht ausreichend für ihre Kinder. Man darf ein Mindesteinkommen haben, aber unterhalb einer Grenze liegen, sodass sonst Arbeitslosengeld II droht. Zusammen mit Kindergeld und eventuell Wohngeld kann der Kinderzuschlag helfen, ALG-II-Bezug zu vermeiden.