Antwortdatum: 12.01.2025
Arbeitslosengeld I ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, die Höhe des ALG I erhöht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen. Am Jahresende kann also eine Steuernachzahlung anfallen, wenn zusätzlich andere Einkünfte bezogen wurden. Das sorgt dafür, dass Bezieher von Lohnersatz nicht gegenüber Erwerbstätigen begünstigt werden.