Antwortdatum: 26.11.2024
Der Solidaritätszuschlag betrug 5,5% auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Seit 2021 entfällt er für etwa 90% der Steuerzahler teilweise oder ganz, weil die Einkommensgrenzen angehoben wurden. Nur Spitzenverdiener und hohe Einkünfte tragen ihn noch. Begründet wurde der Soli einst mit den Kosten der Wiedervereinigung. Nachdem diese Lasten weitesgehend bewältigt sind, wurde politisch beschlossen, ihn schrittweise abzuschaffen.