Antwortdatum: 30.12.2024
Ein Kaufvertrag überträgt Eigentum an der Immobilie, während ein Mietvertrag lediglich das Nutzungsrecht auf Zeit einräumt. Im Kaufvertrag geht das Risiko und die Verantwortung für Instandhaltung vollständig auf den Käufer über, zudem ist eine Kündigung nur unter engen Voraussetzungen (z.B. Rücktritt bei arglistiger Täuschung) möglich. Beim Mietvertrag bleiben Eigentum und Instandhaltungsverantwortung beim Vermieter (mit Ausnahmen), der Mieter zahlt Miete und kann den Vertrag gemäß den gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen beenden.