Antwortdatum: 19.12.2024
Ein Unternehmensname ist die Firma bzw. die Bezeichnung, unter der man im Handelsregister eingetragen ist. Er dient der Kennzeichnung des Unternehmens im Rechtsverkehr. Eine Marke hingegen schützt Produkte oder Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr. Man kann denselben Namen zusätzlich als Marke eintragen lassen, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (Unterscheidungskraft, keine beschreibende Angabe). Der Eintrag im Handelsregister allein sichert noch keinen Markenschutz. Will man seine Kennzeichnung für bestimmte Waren und Services schützen, sollte man eine Markenanmeldung beim DPMA in Erwägung ziehen.