Antwortdatum: 18.12.2024
Beim Erbverzicht schließt ein potenzieller Erbe gegenüber dem Erblasser vertraglich aus, dass er den gesetzlichen Erbteil beansprucht. Er kann dafür eine Abfindung erhalten. Enterbung ist eine einseitige Verfügung im Testament, die jemanden von der Erbfolge ausschließt. Der Enterbte behält jedoch seinen Pflichtteilsanspruch, es sei denn, es liegen Gründe für Pflichtteilsentzug vor. Im Gegensatz dazu verzichtet ein Erbverzichtender komplett auf Erbteil und Pflichtteil.