Viele Kleinunternehmer müssen nicht nur Einkommensteuer zahlen, sondern auch Gewerbesteuer, wenn sie ein Gewerbe betreiben. Ab wann fällt sie an, und wie kann sie mit der Einkommensteuer verrechnet werden?
Website-Administration
01.12.2024
Antwortdatum: 01.12.2024
Wer ein Gewerbe ausübt, unterliegt neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer. Diese wird von der Gemeinde erhoben. Ein Freibetrag von 24.500 Euro existiert für Personengesellschaften und Einzelunternehmer. Darüber hinaus wird ein Gewerbesteuermessbetrag errechnet und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Im Rahmen der Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer jedoch über die sogenannte Anrechnung auf die ESt teilweise neutralisiert, sodass Doppelbesteuerung gemildert wird.
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