Antwortdatum: 22.11.2024
Der Daueraufenthalt-EU (§ 9a AufenthG) bietet ähnliche Rechte wie die Niederlassungserlaubnis, ist aber ein EU-weiter Status, mit dem man einfacher in einen anderen EU-Staat umziehen und dort einen Aufenthaltstitel beantragen kann. Das erleichtert die Mobilität innerhalb der EU, wobei jede neue Aufnahme weitere Formalitäten in dem Staat erfordert.