Antwortdatum: 26.11.2024
Doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Lebensmittelpunkt (Familienwohnung) beibehalten wird und aus beruflichen Gründen ein zweiter Wohnsitz am Arbeitsort nötig ist. Nachweisbar muss man dort Übernachten, während weiterhin das Hauptheim genutzt wird. Abzugsfähig sind Fahrtkosten, Miete für die Zweitwohnung (bis max. 1.000 Euro/Monat), Verpflegungsmehraufwand (für begrenzte Dauer) und Umzugskosten. Strenge Nachweise sind Pflicht, damit das Finanzamt den Abzug anerkennt.