Bei Unfalltoden kann es passieren, dass beide Ehegatten gleichzeitig versterben. Wie regelt man das?
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09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025
Man kann anordnen: 'Sollten wir beide bei demselben Ereignis sterben oder unklar sein, wer zuerst gestorben ist, wird Person X Erbe.' So vermeidet man, dass die Erbfolge nach Reihenfolge unklar ist und erst einer theoretisch Erbe wird, dann kurz darauf der andere. Man nennt das eine wechselweise Ersatzerbeneinsetzung, um Doppelerbfälle zu regeln, z.B. 'mit dem Auto verunglückt' Szenarien.
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Man hört, dass ein Nachlasspfleger vom Gericht bestellt wird, wenn Erben unbekannt sind. Ein Testamentsvollstrecker kann vom Erblasser eingesetzt werden. Richtig?