Antwortdatum: 24.11.2024
Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch, dass Mütter und Väter ihre Berufstätigkeit ruhen lassen können, um sich der Kinderbetreuung zu widmen. Sozialrechtlich gibt es Elterngeld (BEEG), das den Lohnausfall teilweise kompensiert. Eltern können max. 36 Monate Elternzeit pro Kind nutzen, aufteilbar zwischen beiden Eltern. Währenddessen bleiben Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge weiterhin abgesichert (ggf. über die Familienversicherung).