Antwortdatum: 10.12.2024
Die sog. 'GroßenKultur-Entscheidung' war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das betonte, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine 'Grundversorgung' erfüllen und Kultur- und Bildungsaufgaben wahrnehmen muss. Es ging um die inhaltliche Ausgestaltung und Finanzierung. Das BVerfG stellte klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur Quotendenken folgen darf.