Antwortdatum: 19.12.2024
Die Health-Claims-Verordnung regelt, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben (Claims) auf Lebensmitteln erlaubt sind. Nur Claims, die wissenschaftlich belegt und von der EU-Kommission zugelassen sind (z.B. 'reich an Ballaststoffen' oder 'Calcium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei'), dürfen verwendet werden. Unzulässige oder irreführende Aussagen zum Gesundheitsnutzen sind verboten.