Antwortdatum: 04.01.2025
Ja, nach den Regeln zur sogenannten 'Controlled Foreign Company' (CFC) im AStG werden passive, niedrig besteuerte Auslandsgewinne in Deutschland dem Gesellschafter zugerechnet, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt. Die Hinzurechnungsbesteuerung soll Steuervermeidung über Briefkastenfirmen oder Domizilgesellschaften verhindern. Man spricht vom Außensteuergesetz, das definierte Einkünftearten (Zinsen, Lizenzen, etc.) erfasst, wenn das Steuerniveau vor Ort zu gering ist.