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Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung für Auslandsgesellschaften?

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Frage vom Besucher

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03.01.2025

Wenn man eine Briefkastengesellschaft in einem Niedrigsteuerland hält, kann das Finanzamt bestimmte Gewinne hinzurechnen?

Website-Administration 04.01.2025
Antwortdatum: 04.01.2025

Ja, nach den Regeln zur sogenannten 'Controlled Foreign Company' (CFC) im AStG werden passive, niedrig besteuerte Auslandsgewinne in Deutschland dem Gesellschafter zugerechnet, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt. Die Hinzurechnungsbesteuerung soll Steuervermeidung über Briefkastenfirmen oder Domizilgesellschaften verhindern. Man spricht vom Außensteuergesetz, das definierte Einkünftearten (Zinsen, Lizenzen, etc.) erfasst, wenn das Steuerniveau vor Ort zu gering ist.

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