Antwortdatum: 19.12.2024
Historisch bestand eine gesetzliche Kontrahierungspflicht, d.h. Bahn und Post mussten Beförderungswünsche erfüllen, sofern kapazitäts- und tarifgerecht. Heute ist die Deutsche Post AG teils liberalisiert, aber bei Universaldiensten besteht noch eine Pflicht zur flächendeckenden Grundversorgung. Ähnlich Bahn: Personenfernverkehr hat teilweise Konkurrenz. Für Güterverkehr kein strikter Zwang, sie können ablehnen. Doch im Personen-Nahverkehr existiert weiterhin eine Art Beförderungspflicht, solange Tarif bezahlt und Verhaltensregeln eingehalten werden.