Antwortdatum: 31.10.2024
Studierende können bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung sein, solange sie keine höheren Einkommen haben. Danach gibt es die Krankenversicherung der Studenten zu vergünstigten Beiträgen bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester. Wer darüber ist, muss sich regulär versichern, sofern keine Sonderregelung greift. Die KVdS ist im SGB V verankert.