Antwortdatum: 17.12.2024
Gemäß den Staatsverträgen haben öffentlich-rechtliche Sender einen Grundversorgungsauftrag: umfassend informieren, bilden, kulturelle Vielfalt bieten. Unterhaltung ist erlaubt, darf jedoch die Kernaufgabe nicht verdrängen. Dieser Auftrag rechtfertigt den Rundfunkbeitrag und die aufwändige Organisation in Räten. Grundidee ist Sicherung der Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit vom Markt.