Antwortdatum: 12.11.2024
Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Doch Audio- und Videoaufnahmen sind untersagt (siehe § 169 GVG). Die Öffentlichkeit bedeutet, jeder kann als Zuschauer teilnehmen, aber Kameras sind nur vor Verhandlungsbeginn kurz zugelassen. Die Pressefreiheit endet dort, wo die Integrität des Verfahrens bedroht ist. Bei Jugendsachen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.