Antwortdatum: 13.11.2024
Die Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 unterscheidet Risikoanalyse (bestehend aus Risikobewertung, -management, -kommunikation) und Krisenbewältigung. Risikobewertung erfolgt wissenschaftlich (z.B. EFSA). Risikomanagement heißt, Regulierung und Kontrollen einzuführen. Risikokommunikation umfasst Information an Verbraucher. Bei akuten Krisen (z.B. Kontamination) greift ein Krisenstab, um Sofortmaßnahmen zu koordinieren.