Antwortdatum: 31.10.2024
Eheverträge betreffen primär den Güterstand. Erbrechtliche Regelungen sind teils unzulässig, weil Erbverträge extra beurkundet werden müssen. Ein Ehevertrag kann Schlüsselpunkte zur Zugewinngemeinschaft haben, was indirekt Erbquoten beeinflusst. Reine erbrechtliche Verfügungen sind meist im Erb- oder Testamentsform zu treffen. Oft hat man ein notarielles Koppelgeschäft: Ehevertrag plus Erbvertrag, um alles zu regeln.