Antwortdatum: 04.11.2024
Die Pflichtteilsstrafklausel bedeutet, dass wenn ein Kind nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil fordert, es später auch beim zweiten Erbfall auf den Pflichtteil beschränkt bleibt. Das soll Kinder davon abhalten, den Pflichtteil sofort geltend zu machen. So will man den überlebenden Ehegatten wirtschaftlich schützen. Diese Klausel muss eindeutig ins Testament aufgenommen werden.