Antwortdatum: 13.01.2025
Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen einer Gesellschaft ihre Schulden nicht deckt und die Fortführung des Unternehmens nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Bei zweifelhafter Fortführungsprognose kann allein das negative Eigenkapital die Insolvenzantragspflicht begründen. Bei positiver Fortführungsprognose darf man evtl. auf Insolvenzantrag verzichten.