Antwortdatum: 04.11.2024
Bei der Vor- und Nacherbschaft wird zunächst eine Person (Vorerbe) eingesetzt, die nur begrenzte Verfügungsbefugnisse hat. Anschließend wird ein Nacherbe, der erst zu einem späteren Zeitpunkt Erbe wird. Das schützt das Vermögen vor unverhältnismäßigem Verbrauch durch den Vorerben und stellt sicher, dass bestimmte Güter letztlich beim Nacherben landen. Typischer Anwendungsfall: Patchwork-Familien oder Absicherung minderjähriger Erben.